Aufgrund der Vorlage der Regierung von Unterfranken wird das oben genannte Bauvorhaben als förderfähig nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GVFG) anerkannt. Es ist zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse geeignet und in das Förderprogramm aufgenommen worden. Nach den vorliegenden Unterlagen werden von den veranschlagten Gesamtkosten in Höhe von 1.635.000 Euro voraussichtlich 1.199.000 Euro zuwendungsfähig sein. Hierzu wird bei vollständiger Verwirklichung der geplanten Maßnahme eine Festbetragsförderung in Höhe von 625.000 Euro in Aussicht gestellt.
Die Regierung von Unterfranken wird ermächtigt, Bewilligungen bis zu diesem Betrag auszusprechen und nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel entsprechend dem Baufortschritt Zahlungen zu leisten. Sie wird auch den erforderlichen Bewilligungsbedingungen festsetzen.